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Neue Förderungen für E-Ladestationen und PV-Anlagen bis 2026 gesichert!

Attraktive Förderungen für E-Ladestationen verlängert

Die Förderung der E-Ladeinfrastruktur für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine im Rahmen der Initiative „eMove Austria“ des Klima- und Energiefonds wird fortgesetzt. Die Registrierung und Antragstellung sind bis längstens 31.03.2026 möglich, solange Budget vorhanden ist.

Wesentliche Details zur Förderung der E-Ladeinfrastruktur: 

  • Was wird gefördert?
    Die Neuerrichtung von barrierefreien, öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen (Standsäulen/Wallboxen).
  • Förderhöhe:
    Die Förderung erfolgt als Pauschale, abhängig von der Ladeleistung und der Zugänglichkeit, und ist auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (netto) begrenzt.
  • Fördervoraussetzung:
    Es muss nachweislich Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern eingesetzt werden.

Verlängerung der EAG-Investitionszuschüsse für PV bis 2026

Der Nationalrat hat die Verlängerung der aktuellen EAG-Förderungen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) bis ins Jahr 2026 beschlossen. Dies sichert die Fortführung der Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Speicher nach den derzeit gültigen Förderbedingungen.

Neue Fördercalls für das Jahr 2026 (Investitionszuschüsse):
• 23. April – 11. Mai 2026 (Gesamtbudget: 28 Mio. Euro)
• 16. Juni – 30. Juni 2026 (Gesamtbudget: 12 Mio. Euro)
• 8. Oktober – 22. Oktober 2026 (Gesamtbudget: 20 Mio. Euro)

Achtung: Der Förderantrag für den EAG-Investitionszuschuss muss weiterhin vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Mit den Arbeiten darf in der Regel bereits vor Antragstellung begonnen werden.